Gedankenbeispiel

Beispiel, keine Fallprüfung

Ein Salon besitzt bereits eine elektronische Kasse und möchte erst 2028 ihre Unterlagen prüfen.

Die geplante Reform ist dafür kein allgemeiner Aufschub. Offene heutige Anforderungen sollten jetzt passend zum System geklärt werden.

Was du vorbereiten kannst

  1. Erfasse zunächst die tatsächlich eingesetzte Kassenart.
  2. Trenne die Liste heutiger Aufgaben von den Fragen zum Regierungsentwurf.
  3. Notiere für jeden Punkt, welcher Nachweis oder welche fachliche Antwort fehlt.

Zwei getrennte Listen verhindern, dass eine Zukunftsdebatte heutige Aufgaben verdeckt.

Arbeitsblatt zum Mitnehmen

Den Entwurf richtig einordnen

Noch kein geltendes Gesetz

Der Entwurf richtet sich an Steuerpflichtige mit einem Gewerbebetrieb, einem land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb oder einer freiberuflichen Tätigkeit. Eine Umsatzangabe allein entscheidet deshalb noch nicht über seinen Anwendungsbereich.

Der Regierungsentwurf sieht eine elektronische Kassenpflicht grundsätzlich ab 2028 bei einem Gesamtumsatz von mehr als 100.000 Euro im Kalenderjahr vor. Er verweist dabei ausdrücklich auf die Umsatzdefinition in § 19 Absatz 2 Satz 1 UStG.

Eine Ausnahme ist für Steuerpflichtige vorgesehen, die Bargeld annehmen und weniger als 12.000 Euro Barumsatz im Kalenderjahr erzielen. Wer ausschließlich Kartenzahlung annimmt, kann deshalb aus null Euro Barumsatz keine automatische Ausnahme ableiten.

Der Entwurf allein löst heute keine Anschaffungsfrist aus.

Grenzen & offene Fragen

Bundesrat-Drucksache 585/26: Zweites Kassengesetz