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Bestehende Kassenpflichten prüfen

Bei einer erfassten elektronischen Kasse greifen mehrere Themen ineinander. Diese Übersicht strukturiert die Prüfung; sie ersetzt keine vollständige Beurteilung deines Systems und Betriebs.

Geltendes RechtStand 13.10.2026

Diese Übersicht hilft bei der Vorbereitung. Sie ist keine vollständige Prüfung und keine individuelle Rechts- oder Steuerberatung.

Arbeitsblatt zum Mitnehmen

Ein elektronisches Kassensystem soll im Gespräch überprüfbar werden. Sammle sichtbare Beispiele, ohne damit die Erfüllung aller Pflichten zu bestätigen.

Beispiel, keine Fallprüfung

Die Beispiele zeigen eine mögliche Organisation. Drucke das Blatt aus und ergänze deine Angaben auf Papier. Hier werden keine Angaben erfasst oder gespeichert.

Standort / Datum
  1. TSE

    Beispiel

    Anbieter zeigt die TSE-Zuordnung von Kasse A; Datum der Vorführung und Fundort der Unterlagen notieren.

    Deine Notizen
  2. Belege

    Beispiel

    Beispielverkauf gemeinsam durchgehen: Wie wird der Beleg erstellt und bereitgestellt? Offene Schritte dokumentieren.

    Deine Notizen
  3. Datenzugriff

    Beispiel

    Export gemeinsam anfordern und wiederfinden; technische Rückfragen und die zugehörigen Dateien getrennt festhalten.

    Deine Notizen

Das nimmst du mit

Ein Nachweisverzeichnis für das Gespräch: gezeigt, vorhanden oder noch offen. Die Einordnung des Systems und weitere Pflichten bleiben gesondert zu prüfen.

Noch offen / Ansprechpartner

Für dein Gespräch

  1. TSE

    Die zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung schützt die digitalen Aufzeichnungen vor unbemerkten Veränderungen. Lass dir von deinem Anbieter zeigen, welche TSE dein System verwendet und wie ihr Betrieb überwacht wird.

  2. Belege

    Für erfasste Geschäftsvorfälle ist der Beleg unmittelbar im Zusammenhang mit dem Vorgang auszustellen und bereitzustellen. Die Ausgabe ist auf Papier oder mit Zustimmung des Belegempfängers elektronisch in einem standardisierten Datenformat möglich. Andere gesetzliche Vorgaben bleiben unberührt.

  3. Datenzugriff

    Geschäftsvorfälle müssen nachvollziehbar aufgezeichnet werden. Dokumentiere mit deinem Anbieter, wie du auf Daten und Exporte zugreifst.

  4. Kassenmeldung

    Bei mitteilungspflichtigen elektronischen Aufzeichnungssystemen gilt grundsätzlich eine Frist von einem Monat nach Anschaffung oder Außerbetriebnahme. Prüfe bestehende Meldungen und offene Fristen jetzt. Halte unter anderem Seriennummer, TSE-Daten sowie das Anschaffungs- beziehungsweise Außerbetriebnahmedatum bereit.

Amtliche Quellen

kassenpflichten-check.de

Ein Informationsangebot von moaby, Anbieter von Kassensystemen.

Individuelle steuerliche Fragen gehören in die Steuerberatung.