Bestehende Kassenpflichten prüfen
Bei einer erfassten elektronischen Kasse greifen mehrere Themen ineinander. Diese Übersicht strukturiert die Prüfung; sie ersetzt keine vollständige Beurteilung deines Systems und Betriebs.
Diese Übersicht hilft bei der Vorbereitung. Sie ist keine vollständige Prüfung und keine individuelle Rechts- oder Steuerberatung.
Arbeitsblatt zum Mitnehmen
Ein elektronisches Kassensystem soll im Gespräch überprüfbar werden. Sammle sichtbare Beispiele, ohne damit die Erfüllung aller Pflichten zu bestätigen.
Die Beispiele zeigen eine mögliche Organisation. Drucke das Blatt aus und ergänze deine Angaben auf Papier. Hier werden keine Angaben erfasst oder gespeichert.
TSE
BeispielAnbieter zeigt die TSE-Zuordnung von Kasse A; Datum der Vorführung und Fundort der Unterlagen notieren.
Deine NotizenBelege
BeispielBeispielverkauf gemeinsam durchgehen: Wie wird der Beleg erstellt und bereitgestellt? Offene Schritte dokumentieren.
Deine NotizenDatenzugriff
BeispielExport gemeinsam anfordern und wiederfinden; technische Rückfragen und die zugehörigen Dateien getrennt festhalten.
Deine Notizen
Das nimmst du mit
Ein Nachweisverzeichnis für das Gespräch: gezeigt, vorhanden oder noch offen. Die Einordnung des Systems und weitere Pflichten bleiben gesondert zu prüfen.
Für dein Gespräch
TSE
Die zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung schützt die digitalen Aufzeichnungen vor unbemerkten Veränderungen. Lass dir von deinem Anbieter zeigen, welche TSE dein System verwendet und wie ihr Betrieb überwacht wird.
Belege
Für erfasste Geschäftsvorfälle ist der Beleg unmittelbar im Zusammenhang mit dem Vorgang auszustellen und bereitzustellen. Die Ausgabe ist auf Papier oder mit Zustimmung des Belegempfängers elektronisch in einem standardisierten Datenformat möglich. Andere gesetzliche Vorgaben bleiben unberührt.
Datenzugriff
Geschäftsvorfälle müssen nachvollziehbar aufgezeichnet werden. Dokumentiere mit deinem Anbieter, wie du auf Daten und Exporte zugreifst.
Kassenmeldung
Bei mitteilungspflichtigen elektronischen Aufzeichnungssystemen gilt grundsätzlich eine Frist von einem Monat nach Anschaffung oder Außerbetriebnahme. Prüfe bestehende Meldungen und offene Fristen jetzt. Halte unter anderem Seriennummer, TSE-Daten sowie das Anschaffungs- beziehungsweise Außerbetriebnahmedatum bereit.
Amtliche Quellen
- Geltendes Recht§ 146a Abgabenordnung
- Geltendes Recht§ 1 Kassensicherungsverordnung
- Geltendes Recht§ 6 Kassensicherungsverordnung
Ein Informationsangebot von moaby, Anbieter von Kassensystemen.
Individuelle steuerliche Fragen gehören in die Steuerberatung.